Gehobener Einbruchschutz – aber wie?

Zwei Fakten aus einer polizeiwissenschaftlichen Studie (*) beantworten die Frage, denn es ist entscheidend zu wissen, mit welchen Werkzeug versucht der Einbrecher den Einbruch und wieviel Zeit wendet er auf:

1. Die meisten Einbrecher sind für das Aufbrechen von Terrassentüren, Fenstern und Haustüren mit einer Palette unterschiedlichster Hebelwerkzeuge ausgestattet. Täterbefragungen ergaben laut Studie: „… dass nahezu alle der interviewten Täter Hebelwerkzeuge wie Kuhfuß, Geißfuß, Eisenstangen, Stemm- oder Brecheisen als Einbruchswerkzeug bei sich führten.“

2. Einbrecher sind bereit, durchschnittlich ca. 5 Minuten für das Aufhebeln eines Fensters oder einer Tür aufzuwenden. Zeigt das Fenster oder die Tür innerhalb dieser Zeitspanne keine Schwächen die Hoffnung auf Erfolg machen, bricht der Einbrecher den Versuch ab.

Resultat

Das Gros der Einbrecher ist nach polizeiwissenschaftlichen Erkenntnissen mit einer Vielzahl großer und kleiner Hebelwerkzeuge ausgestattet, um für die verschiedenen Aufgaben gerüstet zu sein. Es ist ratsam Fenster und Türen gegen alle in Frage kommenden Hebelwerkzeuge zu schützen.

Aus der Palette der Hebelwerkzeuge gilt der Kuhfuß mit der Länge von 70 cm als repräsentatives Werkzeug. Ihre Fenster und Türen sollten diesem Kuhfuß mindestens 5 Minuten plus einer Sicherheitsreserve standhalten.

So definieren Sie Ihren Einbruchschutz:
Ihr Mindest-Einbruchschutz den Sie an Ihre einbruchsicheren Fenster und Türen stellen sollten, lautet: mindestens 5 Minuten Widerstand plus Sicherheitsreserve gegen Einbruchsversuche mit einem ca. 70 cm langen Kuhfuß.

Diese Anforderung wird von Fenstern, Türen und Terrassentüren aus qualitativ hochwertiger, zertifizierter Fertigung von TECHNOLOG in der Widerstandsklasse RC 3 gemäß DIN 1627-1630 erfüllt.

Fachkundige, weitergehende Beratung benötigen Sie allerdings, wenn Ihr Objekt nicht nur „das Gros der Einbrecher“ anspricht sondern Beuteerwartungen auslöst, für die Einbrecher auch schon mal ausführliche Planung und „Fachkräfte“ aufbieten. Aber dies ist ein anderes Thema, bei dem Ihnen unser Berater gerne weiter hilft.

(*) Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum

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