Einbruchmeldeanlagen / Alarmanlagen

Eine Einbruchmeldeanlage kann nicht die Einbruchschutzwirkung eines einbruchhemmenden Fensters oder einer einbruchhemmenden Tür ersetzen.

Die Einbruchmeldeanlage oder Alarmanlage meldet einen Vorfall. Sie schützt nicht, sie ist passiv. Die Meldung alleine bedeutet daher noch keine Sicherheit. Der aktive, mechanische, d.h. physische Einbruchschutz muss immer zuerst vorhanden sein.

Die Aufgabe der Meldeanlage ist es, möglichst zu Beginn eines Angriffs so rechtzeitig Interventionskräfte wie z.B. Wachdienst oder Polizei herbei zu rufen, so dass diese eintreffen, bevor der Täter in das Objekt eingedrungen ist. Dieses Zusammenspiel von früher Meldung und Zeitspanne bis zum Eintreffen der Hilfe ist zu beachten.

Wenn ein sehr hoher Einbruchschutz notwendig ist, können sich Sicherheitsfenster und Alarmanlage (Einbruchmeldeanlage) gut ergänzen. Eine Meldeanlage ohne simultanen physischen Schutz durch einbruchhemmende Bauelemente wirkt nicht in allen Fällen abschreckend und lässt häufig den gewünschten Erfolg vermissen. Aktuelle Studien mit Täterbefragungen ergeben, dass eine Meldeanlage sowohl abschreckend wirken kann, als auch anziehend wirken kann. Viele Täter sind von Meldeanlagen völlig unbeeindruckt und machen sich sogar einen Spaß aus der Überlistung oder Missachtung.

Hier zeigt sich wieder, dass die Vielfalt der Täter und ihrer Vorgehensweisen so groß ist, wie das Spektrum der menschlichen Charaktere. Es ist grundsätzlich riskant, Täter in vermutete Kategorien einzuordnen, die sich hinterher als irreal erweisen.

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